In letzter Zeit beschwerten sich einige luxemburgische Arbeitgeber über die (zu) vielen Möglichkeiten, die den Arbeitnehmern geboten werden, um in den Genuss von arbeitsfreien Tagen zu kommen. Sonderurlaub für dies und Tage für das: Das Großherzogtum sei zu großzügig. Und da Ostern vor der Tür steht, ist dies eine weitere Gelegenheit, um einigen Leuten die Haare zu raufen.

Während für die meisten der rund 500.000 Arbeitnehmer im Land der Ostermontag (10. April) der nächste gesetzliche Feiertag ist, haben einige Arbeitnehmer auch den Freitag davor als Feiertag angekreuzt. Ja, der 7. April 2023 ist ein “geschenkter” Tag für diejenigen, die im Bankensektor arbeiten. Ein seit langem bestehendes “Privileg”.

Historisch gesehen erlaubten die Arbeitgeber des Sektors ihren Beschäftigten, am Karfreitag nicht zu kommen, und zwar nicht aus religiöser Überzeugung, sondern weil an diesem Tag nur wenige Menschen an den Schaltern der Institute erschienen. Das Ergebnis war, dass diese ansässigen Arbeitnehmer und Grenzgänger wie alle Erwerbstätigen in der Region Elsass-Moselle Urlaub hatten.

Ein Geschenk zu Weihnachten

Aufgrund des Konkordats kommen nämlich auch die Einwohner der drei Departements, die an Luxemburg, Deutschland und die Schweiz grenzen, in den Genuss dieses “Bonus-Feiertags”. Ebenso wie sie – im Gegensatz zum Rest Frankreichs, aber nach dem Vorbild des Großherzogtums – am 26. Dezember, dem Tag des Heiligen Stephanus, nicht arbeiten müssen.

Übrigens gibt es auch in der Weihnachtszeit einen zweiten “Bankfeiertag”. Nun ja, offiziell nur einen halben Tag. So ist der Nachmittag des 24. Dezembers frei. Kurz vor Heiligabend, das ist immer gern gesehen! Auch viele luxemburgische Unternehmen stellen ihre Mitarbeiter an diesem Tag “frei”.

Für alle gilt, dass April und Mai die günstigsten Monate sind, um Urlaub und Feiertage zu sammeln und sich mehr Erholung zu “geringeren Kosten” zu gönnen. Sie haben die Wahl!