Für die Gesundheit ist es nicht unbedingt eine gute Nachricht. Aber für die Einhaltung des Rechts schon. So hat der französische Staatsrat gerade einem jungen Studenten Recht gegeben, der Frankreich vorgeworfen hatte, die von der Europäischen Union festgelegten Regeln für die Einfuhr von Tabak zum Selbstdrehen und Zigaretten von einem Mitgliedsland in ein anderes nicht einzuhalten. Also auch Luxemburg!

Bisher durften in Frankreich nur eine Stange (200 Zigaretten), 50 Zigarren, 100 Zigarillos und 250 Gramm Rauchtabak eingeführt werden. Diese Toleranz wird innerhalb von höchstens sechs Monaten erhöht werden, wie das höchste Verwaltungsgericht des Landes nun entschieden hat.

Bis zum Sommer 2024 muss Premierministerin Elisabeth Borne also das Dekret unterzeichnen, das es jeder Privatperson erlaubt, mit “bis zu 800 Zigaretten (4 Stangen), 400 Zigarillos; 200 Zigarren und 1 kg Rauchtabak, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben wurden” im Kofferraum oder im Gepäck nach Frankreich zurückzukehren.

Kein Datum

Es ist also viermal so viel Tabak (in seinen verschiedenen Formen), den vor allem Grenzgänger aus dem Großherzogtum (oder aus Spanien, Italien oder Bulgarien, wo die Preise billiger sind als in Frankreich…) mitbringen können.

Achtung: Bisher wurde von Paris noch kein Datum für die Umsetzung des Gerichtsurteils genannt. Der französische Zoll muss daher jeglichen Missbrauch gemäß den heute noch geltenden Beschränkungen bestrafen… Bei Überschreitung der zulässigen Mengen drohen dem Einzelnen weiterhin Strafen und zu zahlende Verbrauchssteuern. Im Falle eines Weiterverkaufs: Eine Geldstrafe von bis zu 750 € und alle Produkte werden beschlagnahmt.

Für Luxemburg ist diese Änderung ein großer Vorteil. Da die Grenzgänger mehr Zigaretten und Tabak im Großherzogtum kaufen können, dürften die Steuereinnahmen weiter steigen. Bisher hat der luxemburgische Staat allein durch diesen Markt bereits mehr als 1 Milliarde Euro (!) an Steuereinnahmen erzielt.

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